46septies FSG regelt den Vollzug: Die politische Gemeinde, deren Feuerwehr Hilfe leistete, erhebt die Kosten beim Pflichtigen durch Rechnungstellung (Abs. 1); sie © Kanton St.Gallen 2024 Seite 5/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte verfügt Gebühren (Abs. 2) und zieht die von Dritten in Rechnung gestellten Kosten ein (Abs. 3).