Mit dem Hinweis, die Rechnungen seien mittlerweile rechtskräftig, forderte der Gemeinderat Q.__ die X.__ AG am 11. Juli 2018 zur Zahlung auf. Nachdem keine Zahlung eingegangen war, leitete er die Betreibung ein. Gegen den Zahlungsbefehl vom 16. August 2018 erhob die X.__ AG Rechtsvorschlag, worauf der Gemeinderat beim Bezirksgericht Y.__ in S.__/SZ am 11. September 2018 ein Rechtsöffnungsbegehren stellte, welches dem Rechtsvertreter der X.__ AG zugestellt wurde.