Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 30. März 2017 erhob die X.__ AG gegen die beiden Rechnungen Rekurs beim Gemeinderat Q.__ mit der Begründung, die Kosten könnten ihr nicht als Gebühren mittels Verfügung auferlegt werden und sie sei nicht Verursacherin des Ölunfalls. Dieser sei die Folge einer Überschwemmung und somit auf höhere Gewalt zurückzuführen. Der Gemeinderat Q.__ wies die Rekurse am 26. März 2018 ab und versandte den Entscheid am 5. April 2018 mittels A-Plus- Sendung direkt an die X.__ AG. Mit dem Hinweis, die Rechnungen seien mittlerweile rechtskräftig, forderte der Gemeinderat Q.__ die X.__ AG am 11. Juli 2018 zur Zahlung auf.