Am 16. und 17. März 2017 stellte die Finanzverwaltung der Gemeinde Q.__ der X.__ AG als Eigentümerin der Liegenschaft die im Zusammenhang mit dem Ereignis vom 2. Februar 2017 erbrachten Aufwendungen in Rechnung. Der Rechnung Nr. 01__ über CHF 32'341.65 lag eine vom Feuerwehrkommando Q.__ erstelle Abrechnung bei. In einer zweiten Rechnung Nr. 02__ über CHF 29'152.20 wurden weitere Aufwendungen externer Firmen von zusammen CHF 26'912.20 sowie eine Entschädigung des Gemeindepräsidiums von CHF 2'240 eingefordert. Insgesamt ergab sich ein Rechnungsbetrag von CHF 61'493.85.