2. Die Beschwerdeführer bezahlen die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 3'000, unter Anrechnung des von ihnen geleisteten Kostenvorschusses und Rückerstattung des verbleibenden Betrags von CHF 1'000. 3. Die Beschwerdeführer entschädigen die Beschwerdegegner ausseramtlich mit CHF 3'500, zuzüglich Barauslagen von CHF 140 und Mehrwertsteuer. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 13/13