10) nicht die Blocksteinmauer, sondern eine damals geplante neue Mauer abgebildet. Zudem könnte von der Annahme, dass sich die Blocksteinmauer im Zeitverlauf in gleicher Weise wie das aufgeschüttete Gelände setzte, schon insofern nicht ohne Weiteres ausgegangen werden, als bei einer Steinmauer durch das erhebliche Gewicht die Bodensetzung der Aufschüttung zum grossen Teil unmittelbar mit der Mauererstellung eintreten dürfte. Von der Setzung des aufgeschütteten umliegenden Geländes im Zeitverlauf könnte daher nicht auf eine in gleichem Umfang erfolgte Setzung der Steinmauer geschlossen werden.