Damit werde die geänderte Mauer tiefer als die bestehende Natursteinmauer. Auch die gewählte Materialänderung sei nicht derart, dass sie nicht in das Quartier passen würde. Ein bunter Materialmix im ganzen Quartier führe dazu, dass sich auch die geringfügige Anpassung der Beschwerdeführer in die Umgebung einfügen werde (act. G 1). 3.