Aufgrund der gestrichelten Linienführung des gewachsenen Terrains auf dem Plan "Südfassade, Schnitt auf der Grenze" vom 23. November 1999 lasse sich jedoch feststellen, dass in diesem Bereich eine tiefere Lage wie im Osten und Westen vorgelegen haben müsse. Somit sei für die Bestimmung der Höhe der zu bewilligenden Terrainveränderung auf das ursprünglich natürliche Terrain, wie es in den Baugesuchsplänen von 1999 festgelegt worden sei, abzustellen (act. G 2/2 S. 7 f.). Im Plan vom 26. Mai 2016 (act. G 8.7/4 Beilage) messe die Mauer und die Aufschüttung ab dem gestalteten Terrain ca. 3.6 cm und sei damit bei einem Massstab