A.b. Die von C.__ und D.__, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Marcel Landolt, gegen das Bauvorhaben erhobene Einsprache wies die Bau- und Umweltkommission E.__ mit Beschluss vom 28. August 2017 ab und erteilte die Baubewilligung. Zur Begründung hielt sie fest, dass 1999 im Rahmen einer Ausnahmebewilligung die Aufschüttung und eine hinterfüllte Blocksteinmauer mit einer Höhe von 1.5 m bewilligt worden sei. In diesem Umfang geniesse die Mauer Bestandesgarantie.