Entscheid Verwaltungsgericht, 31.03.2020 Baurecht. Baubewilligung Änderung Blocksteinmauer mit aufgesetztem Sichtschutz. Das Verwaltungsgericht bestätigte den angefochtenen Entscheid, mit welchem die Vorinstanz den Beschluss der Baubehörde (Bewilligung des Baugesuchs betreffend Änderung der hinterfüllten Blocksteinmauer auf dem Grundstück der Beschwerdeführer) aufhob. Auszugehen sei von der Praxis, wonach die Bestimmung der Mauerhöhe grundsätzlich an Hand des noch feststellbaren natürlich gewachsenen Geländes erfolge. Nachdem konkret das gewachsene Gelände noch feststellbar sei und die Beschwerdeführer die Geländeanpassungen (Aufschüttungen) 1999/2000 zusammen bzw. einvernehmlich mit den