Indessen ist es mit Blick auf die zuverlässige Aufrechterhaltung der verkehrsmedizinisch attestierten Fahreignung angezeigt, die Weiterführung der Therapie mit einer entsprechenden Auflage zum Führerausweis sicherzustellen. Deshalb ist es angebracht, die Wiedererteilung des Führerausweises – entsprechend der verkehrsmedizinischen Empfehlung – von der Weiterführung dieser Behandlung abhängig zu machen. Bei allenfalls auftretenden Krisen, wie sie der Beschwerdeführer in der Zeit des Vorfalls vom 24. Februar 2017 durchleben musste, erhöht die Auflage zudem die Chance einer rechtzeitigen, ihn unterstützenden Betreuung.