14-12/28) – können sich auch in einer Unsicherheit und Unentschlossenheit im Verkehrsverhalten niederschlagen, welche für andere Verkehrsteilnehmer irritierend wirkt und zu Gefährdungen führen kann. Es trifft gleichwohl zu, dass die beschriebenen gravierenden Auswirkungen der Erkrankungen des Beschwerdeführers mehrere Jahre zurückliegen und es dem Beschwerdeführer dank seiner konsequenten Therapiewilligkeit gelungen ist, ein selbstbestimmtes, weitgehend stabiles Leben zu führen.