V/A/2.6.1, 2.6.2 und 2.6.3 der Beschwerdeergänzung). Im Übrigen anerkennt er, dass er im fraglichen Zeitraum "grundsätzlich" abstinent gelebt habe. In der verkehrsmedizinischen Untersuchung hat er angegeben, seit Dezember 2016 zwischendurch immer wieder etwas getrunken und Antabus nicht mehr regelmässig eingenommen zu haben. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass seine Angaben im verkehrsmedizinischen Gutachten nicht richtig wiedergegeben wurden, sind nicht ersichtlich (Ziff. V/A/2.6.4 der Beschwerdeergänzung).