Bei diagnostizierter Alkoholabhängigkeit ist ein Sicherungsentzug in aller Regel zwingend. Es besteht dann per Definition ein Mass an Alkoholabhängigkeit, welches den Betroffenen mehr als jede andere Person gefährdet erscheinen lässt, sich in einem Zustand ans Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, der das sichere Führen nicht mehr gewährleistet. Eine Alkoholabhängigkeit erlaubt es mit anderen Worten nicht, ausreichend zwischen Suchtmittelkonsum und Strassenverkehr zu trennen (BGer 1C_147/2017 vom 22. Juni 2017 E. 3.5). Für die Beurteilung sind die Umstände im Zeitpunkt der Verfügung massgebend (BGer 1C_701/2017 vom 14. Mai 2018 E. 3.3).