Erwägung 6). Schliesslich ist auf die Verpflichtung, bei einer Verschlechterung des Zustandes sofort den Arzt oder die Ärztin aufzusuchen und auf das Führen eines Fahrzeuges zu verzichten (Ziffer 2c), auf die Anordnung der Auflagen auf unbestimmte Zeit mit Eintragung als Code 101 im Führerausweis (Ziffer 2f) und die Androhung des Entzugs des Führerausweises – gegebenenfalls auf unbestimmte Zeit – bei Missachtung der Auflagen (Ziffer 2g) einzugehen (dazu nachfolgend Erwägung 7). 4. Alkoholproblematik