C. K.__ (Beschwerdeführer) erhob gegen den am 29. April 2019 versandten Entscheid der Verwaltungsrekurskommission (Vorinstanz) durch seinen Rechtsvertreter mit Eingabe vom 13. Mai 2019 und Ergänzung vom 17. Juni 2019 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit dem Rechtsbegehren, unter Kosten- und Entschädigungsfolge (Ziffern 5 und 6) sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und die Angelegenheit an die Vorinstanz oder an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zurückzuweisen (Ziffer 1) eventualiter die Auflagen der Ziffern 2a-g (Ziffer 2), subeventualiter die Auflagen der Ziffern 2a, 2e und 2f (Ziffer 3), subsubeventualiter die Auflage der Ziffer 2f (Ziffer 4) aufzuheben.