auch eine Persönlichkeitsstörung vorliege und ein Zusammenhang mit seiner Alkoholerkrankung bestehe, rechtfertige sich die Auflage einer kontrollierten Behandlung der psychischen Erkrankungen. Weil sie zu einer erhöhten Tagesschläfrigkeit führen, könnten auch schlafmedizinische Erkrankungen die Fahreignung beeinträchtigen. Eine wirksame Therapie – beispielsweise mit einer CPAP (Continuous Positive Airway Pressure)-Behandlung – könne die Fahreignung gewährleisten und eine schlechte Compliance das Risiko für Verkehrsunfälle erhöhen. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 4/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte