Weisungen inklusive Medikation (Ziffer 2b), Aufsuchen eines Arztes und Verzicht auf das Führen eines Fahrzeuges bei Verschlechterung des Zustandes (Ziffer 2c), regelmässige ärztliche Kontrolle und Behandlung der Schlafapnoe mit striktem Befolgen der ärztlichen Weisungen inklusive Medikation (Ziffer 2d), Auflagenkontrolle alle sechs Monate anhand einer Haaranalyse und von Verlaufsberichten des Psychiaters, des Hausarztes und der Lungenliga (Ziffer 2e). Für den Fall der Missachtung der Auflagen wurde der Entzug des Führerausweises – allenfalls auf unbestimmte Zeit – angedroht (Ziffer 2g).