. Das Strassenverkehrsund Schifffahrtsamt hob mit Verfügung vom 28. Mai 2018 den Entzug des Führerausweises mit folgenden auf unbestimmte Zeit gültigen und mit dem Code 101 im Ausweis eingetragenen (Ziffer 2f) Auflagen auf: kontrollierte und psychiatrischpsychotherapeutisch betreute Alkoholabstinenz (Ziffer 2a), regelmässige Kontrolle und Behandlung der psychischen Erkrankung mit striktem Befolgen der ärztlichen © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte