Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt entzog K.__ den Führerausweis mit unangefochten rechtskräftig gewordener Verfügung vom 22. September 2017 wegen einer die Fahreignung ausschliessenden Sucht auf unbestimmte Zeit. Als Bedingungen für die Wiedererteilung wurden eine kontrollierte und psychiatrischpsychotherapeutisch betreute Alkoholabstinenz von mindestens zwölf Monaten, ein psychiatrisch-psychotherapeutischer Verlaufsbericht über einen längerfristig psychisch stabilen Zustand ohne depressive Episoden, ein hausärztliches Zeugnis und ein Bericht der Lungenliga zur Weiterführung der Behandlung der Schlafapnoe und eine verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung genannt.