In der Folge verbot das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt K.__ am 9. März 2017 vorsorglich das Führen von Motorfahrzeugen und ordnete am 27. März 2017 eine verkehrsmedizinische Untersuchung an. Gestützt auf die Untersuchung vom 9. August © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte