C. A.__ und B.__ (Beschwerdeführer) erhoben gegen den Rekursentscheid des Baudepartements des Kantons St. Gallen (Vorinstanz) vom 26. April 2019 mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 12. Mai 2019 (Poststempel: 13.-5.19) Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie ersuchten um Sistierung des Verfahrens bis zum Entscheid der Regierung über eine am 23. April 2019 erhobene Aufsichtsbeschwerde, mit welcher sie die Nichtigkeit der kantonalen Genehmigung des kommunalen Baureglements und die Rechtswidrigkeit der der Auflage zugrundeliegenden Bestimmung geltend machten.