Selbst wenn die Pflanzen noch etwas wachsen sollten, werde die Auflage damit nicht zweckmässig umgesetzt. Wegen des befestigten Bodens müsse die Bepflanzung von unten zwar sinnvollerweise mit Pflanztrögen bewerkstelligt werden, allerdings könne aus der ursprünglichen Verfügung nicht abgeleitet werden, dass dabei zwei kleinere Blumentöpfe auf einer Seite der Stützmauer genügen sollten.