Dass dabei keine vollständige und ganzjährig unveränderliche Bedeckung gemeint sein könne, liege bei einer Bepflanzung in der Natur der Sache. Der Wortlaut der Auflage decke die Verpflichtung zu einer ganzjährigen Bepflanzung. Die nur vom Frühling bis zum Herbst angebrachten Pflanztöpfe und -tröge verdeckten die markante, rund 2,45 Meter hohe Mauer kaum und kaschierten deren Wuchtigkeit nicht. Selbst wenn die Pflanzen noch etwas wachsen sollten, werde die Auflage damit nicht zweckmässig umgesetzt.