Das Baudepartement ging davon aus, die Baukommission habe mit dem Beschluss vom 2. Juli 2018 ihre am 4. Juli 2016 verfügte Auflage "konkretisiert und eine neue Frist zu deren Umsetzung angesetzt". Nicht mehr zu beurteilen seien die am 4. Juli 2016 rechtskräftig verfügte Auflage und die ihr zugrundeliegende Bestimmung des Baureglements. Eine intensive Bepflanzung von oben und unten, wie sie in der Auflage vom 4. Juli 2016 gefordert sei, führe unweigerlich zu einer dauerhaften Bedeckung der Stützmauer. Dass dabei keine vollständige und ganzjährig unveränderliche Bedeckung gemeint sein könne, liege bei einer Bepflanzung in der Natur der Sache.