Das Baudepartement wies den dagegen von A.__ und B.__ erhobenen Rekurs am 26. April 2019 ab (Ziffer 1a) und verpflichtete sie, die Stützmauer im Sinn der Erwägungen innert einem Monat seit Rechtskraft zu bepflanzen (Ziffer 1b). Die Berechtigung der früheren Einsprecher und Anzeiger zur Teilnahme am Rekursverfahren liess das Baudepartement offen. Der Antrag auf Durchführung eines Augenscheins wurde abgewiesen. Das Baudepartement ging davon aus, die Baukommission habe mit dem Beschluss vom 2. Juli 2018 ihre am 4. Juli 2016 verfügte Auflage "konkretisiert und eine neue Frist zu deren Umsetzung angesetzt".