2. Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 3'500 bezahlen die © Kanton St.Gallen 2024 Seite 19/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Beschwerdeführer, unter Verrechnung mit dem von ihnen in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss. 3. Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 20/20