Im Weiteren lässt sich gemäss VerwGE B 2015/163 eine zureichende Verkehrsberuhigung mit einer möglichst schmalen Fahrbahn und dem Bau eines abgesetzten Trottoirs, durch welches die Strasse optisch schmaler wirkt, erzielen. Den Bedürfnissen des Werkbetriebs der Beschwerdeführer und ihrem Anliegen betreffend verkehrsberuhigende Massnahmen, welche unmittelbar im Bereich ihrer Liegenschaften ihre Wirkung entfalten, wird nach den dortigen Feststellungen angemessen Rechnung getragen. Das Strassenprojekt D.__-strasse 2. Bauetappe © Kanton St.Gallen 2024 Seite 16/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte