Die häufige Raserei auf der Strasse werde ohne genügende Verkehrsberuhigungsmassnahmen zusätzlich gefördert. Es sei im Weiteren definitiv kein Standortvorteil, wenn inskünftig Mehrverkehr mitten durch das Werkgelände bzw. entlang der Parzellen der Beschwerdeführer führe. Der Bau des Trottoirs entlang der Liegenschaft Nr. 01 stelle ein zusätzliches Erschwernis für den Werkverkehr zwischen den beiden Betriebs-Liegenschaften sowie für die Hin- und Wegfahrt im Rahmen der üblichen Arbeitsprozesse dar.