Den gegen den Einspracheentscheid vom 18. März 2014 zum Beitragsplan erhobenen Rekurs (act. G 8/1) hatte die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen (VRK) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsmittelverfahrens betreffend Strassenprojekt sistiert (act. G 8/6). Nach Vorliegen des erwähnten Bundesgerichtsurteils hob die VRK die Sistierung auf und wies den Rekurs, nachdem sie am 23. Oktober 2018 mit den Verfahrensbeteiligten im Perimetergebiet einen Augenschein durchgeführt hatte (act. G 8/39), mit Entscheid vom 28. März 2019 ab, soweit sie darauf eintrat (act. G 2). B.