Lösung führten, beschloss der Gemeinderat C.__ am 2. Juli 2013 eine Projektänderung mit Verzicht auf die im Projekt von 2011 geplante Mittelinsel. Nachdem sie am 31. Juli 2013 das Grundstück Nr. 08 erworben hatten, erhoben A.__ und B.__ Einsprache gegen die Projektänderung und beantragten die Umsetzung des Projekts und des Teilstrassenplans gemäss ursprünglicher Planung vom 25. Oktober 2011 mit Bau einer Mittelinsel, eventualiter mit Realisierung von anderen, gleichwertigen verkehrsberuhigenden Massnahmen. Mit Entscheid vom 18. März 2014 wies der Gemeinderat C.__ die Einsprachen gegen das Strassenprojekt und die Projektänderung samt Teilstrassenplan ab;