Am 30. November 2010 setzte der Gemeinderat C.__ den Gemeindebeitrag an die Baukosten auf 90 Prozent fest und beauftragte eine Perimeterkommission mit der Ausarbeitung des Beitragsplans. Mit Beschluss vom 25. Oktober 2011 genehmigte der Gemeinderat C.__ das Strassenprojekt „Sanierung D.__- strasse, 2. Etappe“ sowie den Teilstrassenplan „D.__-strasse Nr. 012“. A.__ und B.__ erhoben als Eigentümer des Grundstücks Nr. 01 in C.__, am 30. November 2011 Einsprache gegen das Projekt samt Teilstrassenplan und Beitragsplan. Nach Durchführung von Einspracheverhandlungen, welche nicht zu einer einvernehmlichen