3.5. Ob ein Bauvorhaben ausreichend erschlossen ist, ist eine Frage des bundes- und kantonalen Rechts. Inwiefern die Vorinstanz bei deren Beantwortung die Gemeindeautonomie verletzt haben könnte, wie der Beschwerdeführer rügt, ist nicht ersichtlich. Sicher ist, dass eine Verbreiterung der Strasse auf ihrer ganzen Länge aus © Kanton St.Gallen 2024 Seite 16/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte