Ausbaugrösse reduzierter Fahrstreifen, keine befestigten Bankette, Abstellbuchten als Ausweichstellen, keine seitliche Hindernisfreiheit und keine Fahrbahnmarkierung. Der massgebliche Begegnungsfall sei der eines Personenwagens mit einem Zweirad bei reduzierter Geschwindigkeit. Für diesen Kreuzungsfall betrage die gesamte minimale Fahrbahnbreite 3.4 bis 4.2 m, das Kreuzen sei also heute nicht möglich. Ferner könnten Lastwagen ohne mühselige Rückwärtsfahrmanöver über die ganze Strassenbreite unter Mitbenützung des Vorplatzes auf Grundstück Nr. 760 nicht am Stall andocken. Trotz Einsatz einer Hilfsperson sei diese Strassenquerung aus verkehrstechnischer Sicht nicht ideal.