3.3. Das Tiefbauamt (TBA) hat im Rekursverfahren im Rahmen eines Amtsberichts (act. 9/12) ausgeführt, beim O.___-Weg handle es sich um eine "Verbindungsstrasse" nach der VSS-Norm SN 640 043 (Projektierung, Grundlagen). Ausserhalb besiedelter Gebiete verfeinerten diese das übergeordnete Strassennetz. Innerhalb dieser Kategorie handle es sich weder um eine Regional- oder Lokalverbindungsstrasse, sondern lediglich um einen Verbindungsweg. Charakteristisch hierfür seien ein einzelner, in der © Kanton St.Gallen 2024 Seite 15/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte