Das Betriebszentrum des Beschwerdeführers liegt rund 250 m nördlich des Siedlungsgebietes; ab dem Einlenker in X.___ verläuft die asphaltierte und rund 3 m breite Strasse gerade und flach (Fotos in act. 9/20). Nach den wohl zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz wird er aufgrund der Nähe zum Wohngebiet häufig von Fussgängern frequentiert. Für die Geflügelmast werden Küken mit Sattelschleppern (2.5 m breit und 16.5 m lang) angeliefert und 42 Tage später in der Dunkelheit mit gleichen Fahrzeugen als gemästete Hühner wieder abgeholt.