© Kanton St.Gallen 2024 Seite 13/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte benötigten Grundfutterflächen bei der Berechnung des Aufstockungspotenzials unberücksichtigt, wäre eine eigentliche Betriebsumstellung auf Geflügelmast – der Beschwerdeführer hat sein Bauvorhaben anfänglich selbst so betitelt – nicht mehr möglich und es wäre garantiert, dass die bodenabhängige Produktion auf seinem Betrieb auch künftig überwiegt.