a RPV 50 Prozent erreichen) ergibt sich zu einem ganz erheblichen Teil aus den betrieblich nicht weiter notwendigen Grundfutterflächen (8.18 von 15.78 ha), deren Ertrag verkauft wird. Es wäre vertieft zu prüfen, ob diese "Überschussflächen" bei der Berechnung des Trockensubstanzpotenzials überhaupt zu berücksichtigen sind oder ob das Aufstockungspotenzial nur an der für die bodenabhängige Tierhaltung effektiv benötigten landwirtschaftlichen Nutzfläche von rund 7 ha anzuknüpfen wäre. Ansonsten stünde die (raumplanerisch unerwünschte) Möglichkeit offen, Wiesen nur noch zu bewirtschaften oder sogar extra zu pachten, um das für die Bewilligung einer Baute für die innere Aufstockung notwendige