Konkret wird das auf dem Betrieb anfallende Grundfutter nicht einmal mehr zur Hälfte selbst verwertet (bei 16 Ausmastkühen). Das für die Aufstockung notwendige Trockensubstanzpotenzial (der TS-Deckungsgrad muss schliesslich auch bei Aufstockungen nach Art. 36 Abs. 1 lit. a RPV 50 Prozent erreichen) ergibt sich zu einem ganz erheblichen Teil aus den betrieblich nicht weiter notwendigen Grundfutterflächen (8.18 von 15.78 ha), deren Ertrag verkauft wird.