Wie das Bundesgericht im zitierten, den Kanton St. Gallen betreffenden Entscheid 1C_426/2016 vom 23. August 2017 überzeugend ausgeführt hat, fressen Masthühner konzentriertes Kraftfutter mit hohem Energie- und Proteingehalt, aber relativ wenig Trockengewicht (0.24 dt TS für Poulets pro Jahr). Dies hat zur Folge, dass eine gewisse Fläche an (nicht für Raufutterverzehrer genutzten) Wiesen genügt, um ein erhebliches Aufstockungspotenzial für die bodenunabhängige Schweine- oder Hühnermast zu schaffen, ohne dass die Gras- oder Heuproduktion einen Beitrag zur Ernährung dieser Tiere leisten würde. Das Landwirtschaftsland dient höchstens dazu, einen Teil der anfallenden Nährstoffe aufzunehmen.