2.5. Zusammenfassend steht fest, dass der Geflügelmaststall – gemessen an der bodenabhängigen Rindfleisch- und Grundfutterproduktion und den entsprechenden Ausführungen des LZSG – überdimensioniert ist und den Rahmen einer inneren Aufstockung sprengt. Dies zeigt sich auch am vom LZSG angestellten Vergleich der für die beiden Produktionsformen erforderlichen Standardarbeitskräfte: Der bodenunabhängige Betriebszweig überwiegt. Bei diesem für den Beschwerdeführer ohnehin ungünstigen Ausgang ist auf die berechtigte Kritik der Beschwerdegegner, wonach die Angaben im Amtsbericht über weite Strecken nicht belegt seien (vgl. act. 32), nicht weiter einzugehen.