Im Weiteren gelten Ausmastkühe nach dem Anhang der LBV als "andere Kühe" und sind mit dem Faktor 1.0 zu veranschlagen. Werden durchschnittlich 25 Ausmastkühe gehalten, führt dies zum einen zu einem geringeren Erlös aus dem Grundfutterverkauf: Zur Fütterung der Kühe werden nicht mehr nur 7.6 ha der Betriebsfläche, sondern 11.9 ha benötigt, worauf sich der Erlös aus dem Verkauf des Futters der restlichen 3.88 ha auf CHF 10'068 reduziert. Zum andern erhöht sich der Deckungsbeitrag aus der Ausmastkuhhaltung auf CHF 45'000 bis CHF 55'000. Höher ist aber auch deren Trockensubstanzbedarf.