2.4.3. Der Beschwerdeführer räumte in seiner Stellungnahme vom 7. März 2019 (act. 26) ein, die Kalkulation im Baugesuch auf der Grundlage der damaligen Milchviehhaltung vorgenommen zu haben. Richtigerweise hätte seine Kalkulation jedoch das künftige Betriebskonzept abbilden müssen, d.h. mit Ausmastkuh- und Geflügelhaltung. Dies ist nachfolgend zu korrigieren.