Ausmastkühe blieben in der Regel einige Wochen oder Monate auf dem Betrieb, um – für ein möglichst optimales Schlachtergebnis – an Gewicht zuzunehmen. Ein Kuhplatz könne pro Jahr zwischen zwei- und fünfmal belegt werden. In der klassischen Rindermast blieben die Tiere dagegen wesentlich länger auf dem Betrieb (Tiere im Alter ab ca. vier bis 16-22 Monate), was den geringeren Deckungsbeitrag pro Tierplatz erkläre. Wenn der Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme vom 7. März 2019 (act. 26) von einem Deckungsbeitrag pro Tierplatz zwischen CHF 1'800 und 2'200 ausgegangen sei, erscheine dies realistisch. Der Trockensubstanz-Bedarf eines derartigen Mastplatzes betrage 54.6 dt pro Jahr.