kantonale landwirtschaftliche Zentrum (LZSG) hielt im daraufhin eingeholten Amtsbericht fest (Ziff. 4), für Ausmastkühe – d.h. zur Mast angeschaffte ehemalige Milchkühe – existierten keine Vergleichsdaten und namentlich auch kein standardisierter Deckungsbeitrag. Die Produktionsbedingungen seien hierfür betriebsspezifisch zu unterschiedlich (Transportkosten, Sommer- oder Winterfütterung, Marktpreis Rindfleisch im Zeitpunkt von An- und Verkauf, etwaige Direktvermarktung, Verhandlungsgeschick beim Einkauf, keine definierbare Mastdauer). Ausmastkühe blieben in der Regel einige Wochen oder Monate auf dem Betrieb, um – für ein möglichst optimales Schlachtergebnis – an Gewicht zuzunehmen.