2.4.2. Der Abteilungspräsident des Verwaltungsgerichts hat in seinem Schreiben an die Parteien vom 14. Februar 2019 Zweifel geäussert, ob es sachlich richtig sei, bei der bodenabhängigen Tierhaltung (Ausmastkühe) vom Deckungsbeitrag von Milchkühen (mit einer jährlichen Milchleistung von < 7'000 kg Milch) auszugehen (vgl. act. 25). Das © Kanton St.Gallen 2024 Seite 8/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte