Am 14. Februar 2019 zeigte der Abteilungspräsident des Verwaltungsgerichts den Verfahrensbeteiligten an, dass das Bauvorhaben auch unter dem (von der Vorinstanz nicht behandelten) Aspekt der Zonenkonformität zu prüfen sei (act. 25). Nachdem sich der Beschwerdeführer und die Beschwerdegegner hatten vernehmen lassen (act. 26 und 27), holte der Abteilungspräsident beim Landwirtschaftsamt einen Amtsbericht ein (act. 30 und 32). Die Beschwerdegegner liessen sich am 12. September 2019 zum Amtsbericht vernehmen (act. 37). Der Beschwerdeführer tat es ihnen am 23. September 2019 gleich (act. 39).