vorgenommene Interessenabwägung hinsichtlich der Fruchtfolgeflächen und die ungenügende Erschliessung des Baugrundstücks. Das Baudepartement liess das AREG (im Rahmen einer koordinierten Rekursvernehmlassung) einen Amtsbericht des Tiefbauamtes (TBA) zu den aufgeworfenen Erschliessungsfragen einholen und führte am 2. Juni 2017 einen Augenschein durch. Mit Entscheid vom 18. Januar 2018 hiess es den Rekurs gut und hob die Baubewilligung und die Einspracheentscheide des Gemeinderates vom 7. November 2016 sowie die Teilverfügung des AREG vom 22. September 2016 auf. Das Baudepartement begründete den Entscheid mit der ungenügenden Erschliessung des geplanten Geflügelmaststalles. Der O.___-Weg sei