Gefährliche Rückwärtsfahrmanöver von Lastwagen fänden auf der Gemeindestrasse nicht statt. In weiteren Ausführungen setzte sich das AREG mit den Luftreinhaltevorschriften und der umstrittenen Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen auseinander. Mit Beschluss vom 7. November 2016 erteilte der Gemeinderat X.___ die Baubewilligung und wies die Einsprachen vollumfänglich ab. B. Gegen die Baubewilligung erhoben B.___, C.___ und Konsorten Rekurs beim Baudepartement. Sie rügten die fehlende Zonenkonformität, die vom AREG © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte