Gegen das Bauvorhaben gingen während der Auflagefrist 35 Einsprachen ein, darunter jene von B.___, C.___ und Konsorten, allesamt Eigentümer von am nördlichen Siedlungsrand von X.___ gelegenen Grundstücken. Sie begründeten ihre Einsprachen mit übermässigen Geruchs- und Lärmimmissionen, die vom Geflügelmaststall ausgingen. Weiter negierten sie die hinreichende Erschliessung und die Zonenkonformität des Bauvorhabens.